Steuerliche Grundlagen für Unternehmer - Teil 2: Steueranmeldungen, Steuererklärungen und Fristen
Im ersten Teil habe ich einen Überblick über die wichtigsten Steuerarten für Unternehmer gegeben. In der Praxis folgt darauf fast immer dieselbe Frage:
Welche Steueranmeldungen und Steuererklärungen muss ich abgeben – und zu welchen Terminen?
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ist das oft schwer einzuschätzen. Ein klarer Überblick hilft, Fristversäumnisse zu vermeiden und die eigene Liquidität besser zu planen.
Laufende Steueranmeldungen – was wann fällig wird
Während des Jahres können verschiedene regelmäßige Steueranmeldungen anfallen. Hier ein kurzer Überblick über die drei Wichtigsten:
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Wer ist betroffen: Unternehmer mit einer Umsatzsteuerzahllast von mehr als 2.000€ im Vorjahr
Turnus: monatlich oder vierteljährlich - abhängig von der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres (Bei Existengründern auf Basis der voraussichtlichen Umsatzsteuerzahllast)
Frist: 10. des Folgemonats
Beispiel: Umsatzsteuer für Januar 2026 → fällig 10.02.2026
Hinweis: Mit Dauerfristverlängerung verlängert sich die Abgabefrist um einen Monat → 10.03.2026
Lohnsteuer-Anmeldung
Wer ist betroffen: Arbeitgeber mit Mitarbeitern
Turnus: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich – abhängig von der Lohnsteuer des Vorjahres (bei Existenzgründern auf Basis der voraussichtlichen Lohnsteuer)
Frist: 10. des Folgemonats
Beispiel: Lohnsteuer für Januar 2026 → fällig 10.02.2026
Hinweis: Eine Dauerfristverlängerung ist nicht möglich.
Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Wer ist betroffen: Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG) bei Gewinnausschüttungen
Turnus: Anlassbezogen (bei Ausschüttungen)
Frist: Spätestens 10 Tage nach Zufluss der Ausschüttung
Beispiel: Ausschüttung am 15.01.2026 → Anmeldung und Zahlung bis 25.01.2026
Jährliche Steuererklärungen
Neben den laufenden Anmeldungen sind einmal jährlich verschiedene Steuererklärungen einzureichen, unter anderem:
Einkommensteuererklärung
Wer ist betroffen: Einzelunternehmer und Freiberufler
Was wird erklärt: Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie ggf. weitere Einkünfte
Körperschaftsteuererklärung
Wer ist betroffen: Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG)
Was wird erklärt: Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft
Gewerbesteuererklärung
Wer ist betroffen: Gewerbliche Unternehmen
Was wird erklärt: Gewerbeertrag
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Wer ist betroffen: Alle Unternehmer (Auch Kleinunternehmer)
Was wird erklärt: Zusammenfassung der Umsätze und Vorsteuer des Kalenderjahres
Feststellungserklärung
Wer ist betroffen: Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG oder KG)
Was wird erklärt: Feststellung und Verteilung der Einkünfte auf die Gesellschafter
Frist für jährliche Steuererklärungen
Die reguläre Abgabefrist endet am 31. Juli des Folgejahres, bei steuerlicher Vertretung gelten regelmäßig verlängerte Abgabefristen. Die Fristen können sich durch Vorabanforderungen oder Fristverlängerungen im Einzelfall ändern.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine unverbindliche Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum; gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.