Steuerliche Grundlagen für Unternehmer - Teil 1: Steuerarten

Übersicht der wichtigsten Steuerarten für Unternehmer und Selbstständige (DE)

Als Unternehmer müssen Sie sich mit verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen, die je nach Unternehmensform und Einkommenshöhe variieren.

Die wichtigsten Steuerarten im Überblick:

  • Einkommensteuer:

    Das Einkommen natürlicher Personen unterliegt der Einkommensteuer. In Deutschland gibt es einen progressiven Steuertarif: Mit zunehmendem Einkommen steigt der Steuersatz bis maximal 45 %.

  • Körperschaftsteuer:

    Das Einkommen von Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel einer GmbH, unterliegt der Körperschaftsteuer. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es hier keinen progressiven Steuertarif, sondern einen festen Steuersatz von aktuell 15 %.  

  • Umsatzsteuer:

    Die Umsatzsteuer wird auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben. Als Unternehmer müssen Sie diese Steuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig können Sie die Umsatzsteuer, die Sie selbst an andere Unternehmen gezahlt haben, von der an das Finanzamt zu zahlenden Steuer abziehen (Vorsteuerabzug).
    Ausnahme: Kleinunternehmer (wird in einem der nächsten Teile erklärt)

  • Gewerbesteuer:

    Nur gewerbliche Unternehmer sind verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Freiberufler sind davon ausgenommen. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde. Er hängt vom örtlichen Hebesatz ab, den jede Gemeinde individuell festlegt. In Mannheim beträgt der Gewerbesteuersatz aktuell 15,05 %.

  • Lohnsteuer:

    Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie die Lohnsteuer vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt abführen. Sie richtet sich u. a. nach Gehalt und Steuerklasse des Mitarbeiters.

  • Kapitalertragsteuer:

    Diese fällt auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren an und wird regelmäßig von Banken einbehalten und abgeführt. Schüttet Ihre GmbH Gewinne an Sie als Gesellschafter aus, unterliegen diese Dividenden ebenfalls der Kapitalertragsteuer von derzeit 25 %.

  • Zusatzabgaben:

    Zusätzlich können Solidaritätszuschlag (Ergänzungsabgabe) und – bei Kirchenzugehörigkeit – Kirchensteuer anfallen. Beide werden auf Basis der festgesetzten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer berechnet.

Im zweiten Teil gehen wir auf die zu erfüllenden steuerlichen Pflichten ein, insbesondere auf die erforderlichen Steuererklärungen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine unverbindliche Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum; gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

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