Freiberuflich oder gewerblich – was gilt für Sie?
Die wichtigsten Unterschiede in Kürze:
Freiberufler erbringen vor allem eine persönliche, fachlich qualifizierte Leistung. Typische Beispiele sind Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten und Dozenten. Hier steht die eigene Expertise im Vordergrund – nicht der Verkauf von Produkten oder standardisierten Services.
Gewerblich sind Tätigkeiten, die vor allem auf Handel, Produktion oder standardisierte Services ausgerichtet sind. Beispiele: Gastronomie, Autohändler, Handwerksbetriebe und Immobilienmakler.
Da es immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommt, hat das BMF bereits eine umfangreiche Beispielliste erstellt. Sie finden diese unter folgendem Link: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2024/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen-2-24b/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten-13-24b/b-Gewerbebetrieb-15-17/Paragraf-15/h-15-6.html
Warum das wichtig ist:
Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung, zahlen keine Gewerbesteuer und können Ihren Gewinn durch Einnahmenüberschuss ermitteln – unabhängig von der Höhe Ihres Umsatzes und Gewinns.
Gewerbetreibende müssen ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden, je nach Gewinn fällt Gewerbesteuer an und es können weitere Pflichten (z. B. IHK) hinzukommen.
So gehen Sie vor:
Leistungsbild klären: Was genau schulden Sie Ihren Kunden – eine persönliche Fachleistung oder ein standardisiertes Ergebnis?
Qualifikation dokumentieren: Abschluss, Berufszulassung, Projektbeispiele – alles, was die persönliche Fachleistung belegt.
Mischfälle: Bei gemischten Einkünften ist Vorsicht geboten – lassen Sie sich hierzu frühzeitig individuell beraten.
Wenn Sie unsicher sind, lohnt ein kurzer Abgleich mit der Beispielliste und eine saubere Beschreibung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – das verhindert eine spätere Umqualifizierung der Einkünfte.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine unverbindliche Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum; gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.